Trololol: PC-Version von GTA 5 von Anfang an geplant? – TESO-Charaktertransfer für 15 Euro – News

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Themen am 09. April 2015:

GTA 5: PC-Version war von Tag 1 an geplant?
Im Interview mit der Website PC Gamer erzählt Rockstar Games einige nette Sachen zur PC-Version von GTA 5. Dass die zum Beispiel 4K-Auflösungen unterstützt, auch sonst ziemlich toll ist – und von Tag 1 an auch eine PC-Version geplant war.
Denn das klingt erstmal ziemlich nett – ist aber eine ziemliche Verarsche all denen gegenüber, die sich extra für GTA 5 ne Konsole gekauft haben. Denn 2012 etwa war die angeblich schon immer geplante PC-Version noch Abwägungssache oder man wollte einfach gar keinen Kommentar dazu abgeben. Und 2014 wollte man nur bei ausreichend Kunden für den PC entwickeln.
http://www.gamestar.de/spiele/grand-theft-auto-5/news/gta_5,45201,3084762.html

Charakter-Transfer von TESO auf Konsole – für 15 Euro!
Für The Elder Scrolls Online gibt’s ein enorm günstiges Angebot für Umsteiger der PC- bzw. MAC-Version auf die PS4- und Xbox-One-Version. So bekommt man einen Charakter-Umzug inklusive Digital-Version von ESO für PS4 oder Xbox One für nur 15 Euro.
Dafür muss man aber
1. Seine PC-Version vor dem 30. Juni 2014 gekauft und aktiviert haben und
2. Bis 9. Mai im Online-Store eine spezielle „TESO Tamriel Unlimited für Konsole mit Account-Transfer“-Version gekauft haben.
Dann bekommt man eine E-Mail, in der dann weitere Infos stehen, wo man jetzt seinen Key zum Release einlösen kann. Der Charakter behält beim Transfer sein Inventar, verliert aber logischerweise auf der neuen Konsole dann alle Post, Freudeslisten, Gilden und offenen Handelsaktivitäten. ESO: Tamriel Unlimited startet am 9. Juni auf PS4 und Xbox One.
http://www.gamepro.de/playstation/spiele/ps4/the-elder-scrolls-online-tamriel-unlimited/news/the_elder_scrolls_online,49688,3084736.html

US-Spielebranchenverband: Alte Spiele am Laufen halten ist illegales Hacking!
Wie der US-Spielebranchenverband ESA erklärt, ist das erhalten von offline-gegangen Spielen nicht erlaubt, da jegliches Hacking illegal ist. Das berichtet die Electronic Frontier Foundation. Die ESA beruft sich dabei auf Artikel 1201 des Digital Millennium Copyright Act und macht es damit nicht nur Privatpersonen, sondern auch Vereinen und Museen unmöglich, alle Spiele zu bewahren. Die Electronic Frontier Foundation, die versucht die Spiele erhalten zu können, hat derweil versucht zumindest für Museen eine Ausnahme bei der U.S.-Urheberrechtsbehörde zu erwirken. Aber selbst dagegen ist der der Branchenverband ESA vorgegangen.
http://www.gamestar.de/news/vermischtes/3084778/entertainment_software_association.html

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